Was regelt das Bundeskleingartengesetz

Schräbergärten liegen wieder voll im Trend

Kleingärten sind sehr beliebt bei den Deutschen. Insbesondere bei jenen Menschen, die sich kein eigenes Grundstück leisten können oder wollen. Sie möchten ein wenig Grün bearbeiten, sich dort erholen, die Kinder aufwachsen sehen. Die Grundstückspreise sind vielerorts so exorbitant hoch, dass sich selbst die Mittelschicht kein eigenes Grundstück leisten kann. Also bleibt als Ausweg nur der Kleingarten. Der Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz.

Eine Parzelle auf gepachtetem Land. Obwohl es einen Run auf solche Parzellen gab, haben manche Kleingartenverbände Schwierigkeiten, die Parzellen zu verpachten. Denn mittlerweile sind auf dem einen oder anderen Kleingarten Prunkbauten entstanden, die sich keiner mehr leisten kann, wenn ein Garten an den Nachfolger übergeben werden soll. Zudem steht die Frage, wieso jemand viel Geld für eine Hütte in einem Kleingarten ausgeben soll, wenn er daran kein dauerhaftes Eigentum erwerben kann.

Die Bezirksverbände der Gartenfreunde

In allen Bundesländern gibt es Landes- und Bezirksverbände der Organisationen der Kleingärtner und Gartenfreunde. Diese funktionieren als Zwischenpächter zwischen dem Eigentümer des Landes und dem Unterpächter, also dem Nutzer der Parzelle.

Diese Zwischenpächter schließen sowohl Verträge ab mit den öffentlichen Landeigentümern als auch mit den privaten. Sinn der Sache ist, dass das gesamte Thema des Verpachtens von Parzellen nach Bundeskleingartengesetz in einer Hand ist. Dadurch können die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes, insbesondere was die Höhe der Pacht angeht, besser durchgesetzt werden. Denn die Pachthöhe ist als soziales Kriterium der wichtigste Grund für die Anwendung des Bundeskleingartengesetzes. Obwohl, das Bundeskleingartengesetz hat auch erhebliche Restriktionen in petto.

Die Beschränkungen nach Bundeskleingartengesetz

Wo Licht ist, ist auch Schatten. Das trifft auch auf das Kleingartenwesen zu. Denn es soll die soziale Funktion, die im Bundeskleingartengesetz festgeschrieben ist, umsetzen. Schließlich sind die Nutzer einer Kleingartenparzelle privilegiert gegenüber Gartenbesitzern, die zwar ein eigenes Haus besitzen, dieses aber auf gepachtetem Land. Sogenannte Datschenbesitzer. Damit dieser soziale Charakter der Kleingärten erhalten bleibt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden durch den Unterpächter.

Die Gartenvereine sollen diese durchsetzen. Das sind beispielsweise Festlegungen, dass mindestens 1/3 der Fläche der Parzelle kleingärtnerisch genutzt werden muss. Des weiteren steht im Gesetz, dass die Hütte auf der Parzelle maximal 24 m² groß sein darf. Das sind nur einige der restriktiven Bedingungen.

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