Wer das Auto auf sein Grundstück stellen will

Wer ein eigenes Grundstück besitzt, mit einem Häuschen drauf, wird meist auch ein Auto haben. Dieses möchte er natürlich gern auf dem Grundstück parken. Die Gemeinden schreiben in solchen Situationen neuerdings sogar vor, dass ein eigener PKW nicht auf der Straße parken darf.

Sie möchten die Autos von der Straße haben. Also muss eine Grundstückseinfahrt her, genauso wie eine Garage oder ein Carport. Bei einem Neubau wird das gleich eingeplant. Nachträglich errichtet, ist zusätzlicher Aufwand erforderlich. Beispielsweise beim Einfahrttor.

Auch muss die Einfahrt hergerichtet sein. Das Parken auf der eigenen grünen Wiese ist in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Da dadurch der Boden unnötig verdichtet wird und weniger Wasser versickern kann. Thema Hochwasser. Am preiswertesten ist die Grundstückseinfahrt mit Rasengittersteinen realisierbar. Sie ermöglichen zum einen standfesten Untergrund, zum anderen lassen sie Regenwasser durch.

Garage oder Carport

Die Baumärkte bieten preiswerte Lösungen an, sein Auto unter einem Carport unterzustellen. Es ist dort wenigstens ein wenig vor der Witterung geschützt. Dennoch wird jeder, dem dies möglich ist, eine Garage bevorzugen. Zum einen deshalb, weil der Witterungsschutz dort vollkommen ist, zum anderen, weil ein Diebstahl des Autos schwerer möglich ist. Außerdem kann in einer Garage noch das eine oder andere Zubehör abgestellt werden und ein wenig gewerkelt. Ein Carport bedarf grundsätzlich keiner Baugenehmigung.

Bei einer Garage ist das von Bundesland zu Bundesland anders. Es gibt sogar Festlegungen, dass ein Schuppen einer Baugenehmigung bedarf, eine gleichgroße Garage hingegen nicht. Sowohl beim Carport als auch bei der Garage ist der vorgeschriebene Grenzabstand zu beachten. Wobei beim Carport das nicht so eng zu sehen ist. Bei beiden sollte jedoch Einvernehmen mit dem Nachbarn hergestellt werden, denn niemand möchte so etwas ungefragt vor die Nase gesetzt bekommen.

Gefahrenvorsorge in der Garage

Im Gegensatz zum Carport ist in einer Garage die Brandgefahr höher. Ein umbauter Raum mit nur einem Ein- und Ausgang stellt im Falle des Falles ein hohes Gefährdungspotenzial dar. Deshalb sollte in Nähe des Eingangs stets ein aktueller und gewarteter Feuerlöscher vorhanden sein. Mindestens einer. Einer, der für Benzinbrände zugelassen ist. Und natürlich muss die Garage eine gute und nicht motorbetriebene Zwangsentlüftung haben.

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