Wichtiges zur Miete – das Übergabeprotokoll

Nicht ohne ein Übergabeprotokoll

Einzug, Auszug – manchmal kann es ganz schön lästig sein, sein neues Domizil zu beziehen. Doch sollte man, damit es weder zu Beginn noch am Ende zu Problemen kommt auf eines grundsätzlich bestehen: Das Übergabeprotokoll!

Was ist das Übergabeprotokoll?

Im Übergabeprotokoll wird alles verzeichnet, was nicht der Norm des Vermieters bzw. den Vermietungsgrundlagen entspricht. Um es zu erstellen, geht der Vermieter mit dem Mieter durch die Wohnung und begutachtet jeden Raum. Zeigen sich etwa im Wohnzimmer Kratzer im Parkett, wird dies sorgfältig notiert.

Optimal wäre eine Dokumentation mit Foto. Am Ende der Wohnungsbegehung erhält jeder eine Kopie: Eine für den Mieter und eine für den Vermieter. Beide müssen dies Protokoll auch gegenzeichnen, wenn sie die Aufnahme akzeptieren. Im Falle einer späteren Unstimmigkeit kann anhand des Protokolls nachgeschaut werden, ob bzw. wann der Schaden entstanden ist.

Am Ende des Mietverhältnisses

An diesem Punkt ist es besonders für den Vermieter wichtig zu wissen, in welchem Zustand der ehemalige Mieter das Mietobjekt hinterlässt. Natürlich werden gewisse Abstriche gemacht. Gebrauchsspuren sind normal und können nicht vermieden werden. Ist jedoch die Küche mit Fettablagerungen verunreinigt, die der Mieter nicht entfernen kann oder will, so wird dies vermerkt und letztlich, vor dem Einzug des neuen Mieters, auf Kosten des alten Mieters gereinigt bzw. erneuert. Denn dieser ist selbstverständlich dazu verpflichtet, die Küche in einem Normalzustand zu übergeben.

Dazu gehört natürlich auch eine gewisse Grundreinigung. Da hilft auch die Ausrede mit „besenrein“ nicht. Selbiges gilt auch für andere Schäden, die während der Mietphase entstanden sind, etwa kaputte Türen oder durch Schrauben beschädigte Fliesen im Bad.

Um diese Schäden zu beheben, wird dem Alt-Mieter Zeit eingeräumt. Ist keine Zeit vorhanden, werden sie meist vom Vermieter bzw. einem entsprechend engagierten Handwerker behoben. Die Kosten dafür sind jedoch vom Alt-Mieter zu tragen. Damit der Vermieter auf den Kosten nicht sitzen bleibt, kann er die Mietkaution mit diesen Kosten verrechnen. Schlimmstenfalls gibt es eine Nachbelastung.

Zu Beginn eines Mietverhältnisses

Auch zu diesem Zeitpunkt sollte ein neuer Mieter immer auf ein Übergabeprotokoll, ebenfalls mit Foto-Dokumentation, bestehen. Warum? Nun, gerade wenn man plant, länger in diesem Mietobjekt zu wohnen, ist es wichtig, den Zustand zum Mietanfang festzuhalten. Natürlich hat man im Laufe mehrerer Jahre die Wände neu gestrichen, einen neuen Teppich ausgelegt oder ganz einfach einige Löcher in die Badfliesen gebohrt, um den neuen Medizinschrank aufzuhängen. Sicherlich sind dies ganz normale Dinge. Dennoch mindern sie den Wert der Wohnung über die „normalen“ Gebrauchsspuren hinweg.

Ein Beispiel: Hat beim Einzug ein Kurzhaarteppich im Wohnzimmer gelegen, der durch ein einfach verlegtes Laminat ersetzt wurde, kann der Vermieter leider darauf bestehen, dass das Laminat wieder entfernt und der Teppich wieder ausgelegt wird. Schade, wenn man diesen auf den Sperrmüll gebracht hat. Allerdings: Ohne die Dokumentation durch das Übergabeprotokoll kann dies keiner mehr nachvollziehen. Und genau deshalb ist es so wichtig! Und oft bares Geld wert!

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